1) Trainingsrecht und Tarifwahl
Das Mitglied ist berechtigt, nach Abschluss dieser Vereinbarung bis zum Ende der Mitgliedschaft im Rahmen der Öffnungszeiten, der Hausordnung und nach Maßgabe des gewählten Tarifes im Fitnessstudio zu trainieren und dessen Einrichtungen im vorgesehenen Rahmen zu benützen. Die dem jeweiligen Mitglied tatsächlich zustehenden Trainingszeiten sowie die Vertragsdauer ergeben sich aus dem von ihm gewählten Tarif.
2) Kündigung und Verlängerung
Die Mitgliedschaft ist 90 Tage vor dem vereinbarten Vertragsende schriftlich zu kündigen. Widrigenfalls verlängert sich die Vertragslaufzeit um einen weiteren Monat. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
3) Gesundheitliche Eignung
Das Mitglied bestätigt, dass es in geeigneter körperlicher Verfassung für das Training ist. Es hat auch zukünftig eigenverantwortlich mit einem Arzt abzuklären, ob es in geeigneter körperlicher Verfassung zum Besuch des Fitnessstudios ist. Falls im Laufe des Trainings gesundheitliche Probleme auftauchen würden, ist zur frühzeitigen Kündigung (jedoch Einhaltung von 60 Tagen Kündigungsfrist) eine ärztliche Bestätigung von Nöten.
4) Zahlungsmodalitäten
Diese Mitgliedschaftsvereinbarung wird unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass der erste Monatsbeitrag binnen 10 Tagen ab dem Datum der Unterfertigung dieser Mitgliedschaftsvereinbarung auf dem Konto des Betreibers einlangt. Die weiteren monatlichen Mitgliedsbeiträge werden spätestens am 15. des jeweiligen Monats fällig.
Zahlung in bar, mit Dauerauftrag oder SEPA-Abbuchungsauftrag. Für diesen ist ein Abbuchungsauftrag zu unterschreiben. Allfällige Rücklastgebühren der Bank gehen zu Lasten des Mitglieds. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der Betreiber berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu verrechnen und hat das Mitglied auch allfällig entstehende Betreibungs- und Inkassokosten zu tragen.
5) Zahlungsverzug und Sperre
Sollte ein Mitglied länger als 2 Monate mit den zur Zahlung fälligen Monatsgebühren in Rückstand geraten, so werden alle noch ausstehenden Monatsbeträge bis zum vereinbarten Vertragsende zur sofortigen Zahlung fällig, sofern das Mitglied unter Androhung des Terminverlusts und der Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen vom Betreiber erfolglos gemahnt worden ist. Zusätzlich ist der Betreiber bei Verzug mit mehr als 2 Monatsbeiträgen berechtigt, das Mitglied zu sperren und ihm die weitere Benutzung des Fitnessstudios bis zur vollständigen Zahlung aller fälligen Forderungen des Betreibers zu untersagen. Die Sperre entbindet das Mitglied aber nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung der rückständigen sowie bis zum Vertragsende noch fällig werdenden Mitgliedsbeiträge.
6) Ruhendlegung der Mitgliedschaft
Bei Einberufung zum Bundesheer, Eintritt einer Schwangerschaft und bei Verhinderung wegen Krankheit oder Verletzung ab einer Dauer von zwei Wochen kann der Vertrag nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung ruhend gelegt werden.
Im Falle einer Ruhendlegung hat das Mitglied die Raten für die Dauer der Mitgliedschaftsvereinbarung weiter zu bezahlen. Nach Vertragsende wird die Dauer der Unterbrechung in Form von beitragsfreien Monaten angerechnet.
7) Höhere Gewalt
Bei vorübergehender Schließung des Fitnessstudios wegen höherer Gewalt erfolgt keine Erstattung oder Minderung der Monatsgebühr.
8) Adressänderungen
Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner Anschrift und Handynummer bekannt zu geben.
9) Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Betreibers sowie seiner ihm zurechenbaren Hilfspersonen ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Für Unfälle, die ohne Mitwirkung eines Gerätes des Studios bzw. eines Mitarbeiters erfolgen, ist das Mitglied selbst verantwortlich und es besteht keine Haftung des Betreibers. Für Unfälle, bei welchen eindeutig eine Haftung des Betreibers gegeben ist, ist dessen Haftung mit der Versicherungssumme von € 750.000,– der entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung des Betreibers begrenzt.
10) Haftung für eingebrachte Gegenstände
Für Beschädigung oder den Diebstahl von eingebrachten Gegenständen wird nur gehaftet, wenn die Ursache vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Betreibers oder der ihm zurechenbaren Hilfspersonen ist.
11) Auflösungsrecht des Betreibers
Die gegenständliche Vereinbarung kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, wie beispielsweise Nichteinhaltung der Hausordnung oder Verletzung der Zahlungsverpflichtungen, vom Betreiber mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Auch kann der Betreiber die Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen jederzeit mit einer Frist von 1 Monat kündigen.
12) Kontaktaufnahme und Werbung
Das Mitglied stimmt zu, dass es vom Betreiber zu Organisations- und Werbezwecken mittels Telefon, SMS und E-Mail kontaktiert wird. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
13) Vertragsübertragung
Dieser Mitgliedsvertrag kann jederzeit an eine Nachfolgegesellschaft der Fa. Georgian Balica – Fitnessstudio GEO GYM weitergegeben werden.
14) Chip-Regelung
Zum Eintritt in das Studio wird dem Mitglied ein Chip kostenlos zur Verfügung gestellt, der am Ende der Mitgliedschaft unversehrt zurückzugeben ist. Bei Verlust oder Beschädigung des Chips wird eine Entschädigungsgebühr von € 20,– fällig.
14.1) Der Kunde erhält bei Kündigung einen Termin zur Rückgabe des Chips. Wird dieser Termin eine Woche überzogen, wird der Mitgliedsbeitrag ein weiteres Monat abgebucht, da durch die ausbleibende Rückgabe eine weitere Verwendung des Studios vermutet werden kann.
15) Salvatorische Klausel
15.1 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt werden.
15.2 Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil des Vertrages durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.
Die oben abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden gelesen, verstanden, geforderte Erklärungen gegeben und es werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.